25.07.2012RSS Feed

Vorläufiger Rückstandshöchstgehalt für BAC festgelegt

Für das Desinfektionsmittel Benzalkoniumclorid (BAC) wurde ein vorläufiger Rückstandshöchstgehalt festgelegt. Darauf einigte sich der Ausschuss des Standing Committee of the Food Chain and Animal Health auf seiner heutigen Sitzung in Brüssel.

Nach den jetzt beschlossenen Leitlinien gelten Lebens- und Futtermittel pflanzlichen und tierischen Ursprungs mit einem BAC-Gehalt von mehr als 0,5 mg/kg als nicht mehr verkehrsfähig. Dieser Grenzwert wird zum 26. Juli 2012 wirksam. Wie bei DDAC gilt der vorläufige Höchstgehalt auch bei BAC für alle Produkte, die nicht direkt mit dem Wirkstoff behandelt wurden.

Die Leitlinien gelten sowohl für inländische als auch für ausländische Produkte. Die Mitgliedsstaaten sollen mit einer Datenerhebung die Ursachen für die Kontamination mit BAC in Lebens- und Futtermitteln ermitteln. In einem dafür aufgelegten Monitoringprogramm sollen bis Ende Februar 2013 bis zu 2000 Ergebnisse erfassen werden. Diese Ergebnisse sollen für die endgültige Regelung in der VO 396/2005 herangezogen werden.

Bislang lag der gesetzliche Höchstgehalt für BAC bei 0,01 mg/kg – dem sogenannten unteren Auffangwert. Dabei handelt es sich um einen allgemeinen Wert, der laut EU-Verordnung (EG) Nr. 396/2005 für alle Wirkstoff-Produkt Kombinationen gilt, für die noch kein spezifischer Rückstandshöchstgehalt errechnet wurde. Eine solche spezielle Risikoeinschätzung ging der jetzt vorgenommenen vorläufigen Anhebung des RHG voran. Auslöser waren die zuletzt festgestellten Überschreitungen des RHG in Obst- und Gemüseerzeugnissen und Kräutern aus biologischem und konventionellem Anbau.

Wie zuvor für DDAC, hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auch eine Risikobewertung für BAC vorgelegt und bestätigt, dass von den aktuell berichteten Überschreitungen keine direkte Gesundheitsgefahr ausgeht. Als Grundlage für die Risikoeinschätzung hatte QS mehr als 800 Analyseergebnisse von Systempartnern zu DDAC und BAC zusammengestellt und in anonymisierter Form an BVL und BfR übermittelt.

 


Statement SCoFCAH DDAC 13 July 212 Rev

Statement SCoFCAH BAC July

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