Kontrolle beauftragen

Nach Anmeldung in der Datenbank wird die dort ausgewählte Zertifizierungsstelle beauftragt, die unabhängige Kontrolle des Betriebs bzw. der Betriebe durchzuführen. Jeder Standort, der zugelassen werden soll, muss auditiert werden. Eine Sonderregelung besteht für die im LEH gebündelten Betriebe, die jährlich nach einem Stichprobenverfahren kontrolliert werden.
Details zu den Regeln für die unabhängige Kontrolle finden Sie im Leitfaden Zertifizierung.

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