Am QS-System teilnehmen
Systempartner schließen nach erfolgreicher Anmeldung und Zertifizierung mit QS einen Systemvertrag ab. Damit sind sie zugelassen und in der Regel auch lieferberechtigt für das QS-System. Sie verpflichten sich, die von QS definierten Standards einzuhalten und sich von unabhängigen Zertifizierungsstellen überwachen zu lassen.
Landwirtschaftliche Betriebe, Erzeugerbetriebe und die Outlets des Lebensmitteleinzelhandels werden über Bündler in das System eingebunden. Die Bündler vertreten und informieren ihre Betriebe
im QS-System.

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