Stallbegehung
  

Das Kontrollsystem: Kernstück unserer Arbeit

Grundlage eines funktionierenden Qualitätssicherungssystems ist die Aufrechterhaltung der Systemintegrität. Dies wird im QS-System über ein dreistufiges Kontrollsystem gewährleistet: Die betriebliche Eigenkontrolle und deren unabhängige Überwachung durch Zertifizierungsstellen sichern die Einhaltung der Anforderungen in den Unternehmen. Die Arbeit der Zertifizierungsstellen wird in einer dritten Kontrollebene, der Kontrolle der Kontrolle, überwacht.

Anforderungen, die einen besonders kritischen Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit, den Tierschutz oder die Integrität des QS-Systems haben, werden als K.O.-Kriterien bezeichnet. Die Nichteinhaltung dieser Kriterien kann zum Verlust der Lieferberechtigung in das QS-System und zur Sanktionierung des Unternehmens führen.

Alle Anforderungen des Systems werden im Audit nach ihrem Erfüllungsgrad bewertet. Dabei muss eine Mindestpunktzahl erreicht werden, damit das Unternehmen am QS-System teilnehmen darf. Anhand des Gesamtergebnisses wird der Betrieb in einen Status eingestuft, aus dem sich das Zeitintervall bis zum nächsten Audit ergibt. Je schlechter ein Betrieb abschneidet, desto kürzer ist das Zeitintervall bis zum nächsten Audit.

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