Futter aus vertrauenswürdiger Quelle

Die Anforderungen an die Herstellung von Mischfuttermitteln für QS-Systempartner sind im Leitfaden Futtermittelwirtschaft dokumentiert. Darin ist beispielsweise geregelt, dass die eingesetzten Rohwaren nur über Hersteller, Händler, Importeure oder Speditionen bezogen werden dürfen, die QS-lieferberechtigt sind. Bei landwirtschaftlichen Primärprodukten (beispielsweise Getreide und Raps) gelten bestimmte Ausnahmen. Zudem müssen alle eingesetzten Einzelfuttermittel auf der Positivliste für Einzelfuttermittel stehen. Dies ist ein K.O.-Kriterium, dessen Nichtbeachtung immer Sanktionen nach sich zieht.

Welche Tätigkeiten in der Futtermittelwirtschaft einer Zertifzierungspflicht im QS-System unterliegen, ist der Anlage 10.4 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft zu entnehmen.


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