Zulassung Zertifizierungsstellen
QS-Auditor – Botschafter des QS-Systems
Die Zertifizierungsstellen stellen mit ihren Mitarbeitern und Auditoren ein Bindeglied zwischen QS und den Systemanwärtern bzw. Systemteilnehmern in der Lebensmittelkette dar. Sie sind diejenigen, die die Einhaltung der QS-Kriterien und Vorgaben überprüfen und damit die Umsetzung des QS-Systems im Markt sicherstellen. Damit kommt ihnen eine hohe Bedeutung zu, nicht nur als Prüfstelle, sondern auch als „Botschafter“ für die Ziele und Interessen von QS.
Neben der Akkreditierung nach DIN EN 45011 und der Scope-Erweiterung auf „QS“ wird die Zulassung der Zertifizierungsstellen u. a. anhand der Auditorenqualifikation ermittelt. Alle Auditoren müssen ihre Qualifikationen zur Durchführung von Kontrollen nachweisen und eine QS-Informationsveranstaltung für Auditoren vor der Zulassung besuchen. Erst dann werden sie von der QS-Geschäftsstelle zugelassen. Dabei ist die jährliche Teilnahme an QS-Auditorenveranstaltungen obligatorisch.
Im folgenden Fahrplan finden Sie Informationen, Ansprechpartner und Hinweise für Ihre Teilnahme am QS-System.
- Allgemeine Informationen für Zertifizierungsstellen
- Erfassungsbogen zur Zulassung für Zertifizierungsstellen
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