Zertifizierungsstellen
Vertrauen durch Kontrolle
Die Einhaltung der QS-Kriterien wird im Rahmen der neutralen Kontrolle durch zugelassene Zertifizierungsstellen überprüft. Die Zertifizierungsstellen werden vom Bündler mit der Durchführung von Kontrollen beauftragt. Alle Auditoren müssen Ihre Qualifikationen zur Durchführung von Kontrollen nachweisen. Sie werden von der QS Geschäftsstelle zugelassen und regelmäßig geschult.
Hier finden Sie die zugelassenen Zertifizierungsstellen mit Ansprechpartner für den Bereich Fleisch und Fleischwaren (Futtermittel, Landwirtschaft, Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung, LEH)
