Teilnahme

Wie melden Sie sich an?

Die Organisation und Umsetzung der QS-Inspektion erfolgt über fünf Schritte. Ihr jeweiliger Ansprechpartner ist die Zertifizierungsstelle.

Schritt 1: Teilnahmeerklärung

Als Kleinsthersteller von Einzelfuttermitteln wenden Sie sich direkt an eine von der QS Qualität und Sicherheit GmbH für die Stufe Futtermittelwirtschaft zugelassene Zertifizierungsstelle. Mit einer verbindlichen Teilnahmeerklärung, die Sie mit der Zertifizierungsstelle abschließen, bestätigen Sie, dass Sie eine Qualitätssicherung entsprechend den QS-Vorgaben einführen und prüfen lassen werden.

Schritt 2: Anmeldung bei QS (durch die Zertifizierungsstelle)

Die Zertifizierungsstelle meldet Ihr Unternehmen bei der QS Qualität und Sicherheit GmbH durch Eingabe in die QS-Datenbank an.
Diese Anmeldung führt zur vorläufigen Lieferfähigkeit und Veröffentlichung Ihres Unternehmens auf den QS-Internetseiten unter http://www.q-s.info/?id=198 („QS-lieferfähige Einzelfuttermittelhersteller“).
Aus dieser Anmeldung resultiert eine jährliche Bearbeitungsgebühr für QS, welche über die Zertifizierungsstelle abgerechnet wird.

Schritt 3: Vorbereitung Audit – Dokumentation der umgesetzten Vorgaben

Spätestens drei Monate nach der Anmeldung müssen Sie die Dokumentation der umgesetzten Vorgaben bei der Zertifizierungsstelle zur Überprüfung einreichen. Die Zertifizierungsstelle bestätigt sowohl Ihnen als auch der QS Qualität und Sicherheit GmbH die ordnungsgemäße Dokumentation.

Schritt 4: Audit

Höchstens zwei Monate später muss das Audit Ihres Betriebes erfolgt sein. Nach maximal einem weiteren Monat muss der Prüfbericht in die QS-Datenbank durch die Zertifizierungsstelle eingegeben und freigegeben sein.

Schritt 5: Zulassung

Wird fristgerecht eine bestandene QS-Inspektion belegt, bestätigt QS die endgültige Zulassung für den Zeitraum der Gültigkeit des Audits. Anderenfalls wird Ihr Unternehmen in der oben genannten Liste gelöscht.

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