Teilnahme

Von der Anmeldung bis zum QS-Prüfzeichen

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Teilnahme am QS-System entschieden haben. Um Ihnen einen reibungslosen Einstieg – von der Erstanmeldung bis zur Nutzung des QS-Prüfzeichens – zu ermöglichen, möchten wir Sie durch die einzelnen Schritte zur QS-Systemteilnahme begleiten:

Die Erstanmeldung

Für Betriebe der Bereiche Futtermittel- oder Fleischwirtschaft:


Für landwirtschaftliche Betriebe:

Die Aufgabe des von Ihnen gewählten Bündlers ist es, teilnehmende Betriebe zu bündeln und zur Teilnahme am QS-System anzumelden. Des Weiteren sorgt er für die Durchführung der neutralen Kontrolle, das bedeutet, er beauftragt eine von QS zugelassene Zertifizierungsstelle, bei den einzelnen Betrieben Betriebsaudits durchzuführen. Beim Auftreten von Abweichungen fordert der Bündler Korrekturmaßnahmen ein.

Für den Lebensmitteleinzelhandel:

Der Prüfbericht

Nach erfolgreich abgeschlossenem Audit gibt die Zertifizierungsstelle den Prüfbericht in die zentrale QS-Datenbank ein. Für alle Fragen bezüglich des Prüfberichts ist ausschließlich die von Ihnen beauftragte Zertifizierungsstelle zuständig. Dorthin wenden Sie sich bitte auch bei auftretenden Problemen.

Ob Ihr Prüfbericht schon in die QS-Datenbank  eingetragen ist, können Sie selbst nachvollziehen. Dazu gehen Sie bitte auf unsere QS-Datenbank.

Dort

Um sich vorab zu informieren, welche Anforderungen für die einzelnen Stufen zu erfüllen sind, finden Sie unter dem Menüpunkt „Handbücher“ die Prüfsystematik, Leitfäden und Checklisten und mitgeltende Unterlagen für die einzelnen Stufen.

Der Vertrag

Erst wenn der Prüfbericht der QS Qualität und Sicherheit GmbH vorliegt, d.h. in die zentrale QS-Datenbank eingetragen wurde, schicken wir Ihnen System- und Sanktionsvertrag in zweifacher Ausführung zu. Alle Exemplare vom System- und Sanktionsvertrag müssen unterschrieben an QS zurückgeschickt werden. Sobald uns die unterschriebenen Verträge vorliegen, erscheinen Sie mit Ihrem Betrieb auf der QS-Homepage sowie in der Abfrage in der zentralen QS-Datenbank (Reiter "QS-Betriebe") als Systemteilnehmer.

Landwirtschaftliche Betriebe erscheinen nicht auf der Homepage, dort sind lediglich die zugelassenen Bündler aufgelistet.

Außerdem benachrichtigen wir die von Ihnen beauftragte Zertifizierungsstelle, die Ihnen Ihr Zertifikat ausstellt.

Die Zeichennutzung

Für die Vergabe des QS-Prüfzeichens ist die CMA zuständig. Sobald der System- und Sanktionsvertrag bei der QS Qualität und Sicherheit GmbH eingegangen ist, erhalten Sie zeitnah einen Zeichennutzungsvertrag von der CMA. Erst die Unterzeichnung dieses Zeichennutzungsvertrages berechtigt Sie, Ihre Ware mit dem QS-Logo auszuzeichnen und ermöglicht Ihnen außerdem den Zugriff auf die Internetseiten der CMA, von denen Sie sich die entsprechenden Logos herunterladen können.

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