"Q+S - Ihr Prüfzeichen für Lebensmittel"
 

QS-Checkliste zum Salmonellenmonitoring Geflügel

30.04.2008

Ab dem 1. Mai 2008 steht eine Checkliste zur Ermittlung von Salmonelleneintrags-quellen in...

Betriebsaudit Landwirtschaft: Interaktive Dokumente erleichtern die Arbeit

25.04.2008

Dokumente betriebsindividuell zusammenstellen

Datenbanken

Teilnahme

Von der Anmeldung bis zum QS-Prüfzeichen

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Teilnahme am QS-System Frisches Obst, Gemüse und Kartoffeln entschieden haben. Um Ihnen einen reibungslosen Einstieg – von der Erstanmeldung bis zur Nutzung des QS-Prüfzeichens – zu ermöglichen, möchten wir Sie durch die einzelnen Schritte zur QS-Systemteilnahme begleiten.

Um sich vorab zu informieren, welche Anforderungen für die einzelnen Stufen zu erfüllen sind, finden Sie unter dem Menüpunkt „Handbücher“ die Prüfsystematik, Leitfäden und Checklisten und mitgeltende Unterlagen für die einzelnen Stufen.

Die Erstanmeldung kann grundsätzlich nur online erfolgen!

Gehen Sie dafür bitte zur zentralen QS-Datenbank . Wählen Sie anschließend bitte den Reiter „Erstanmeldung“ und klicken dann auf  „Anmeldung“.

Wählen Sie für das Betriebsaudit eine Zertifizierungsstelle aus.

Eine Liste der von QS-zugelassenen Zertifizierungsstellen finden Sie hier.

Der Prüfbericht

Nach erfolgreich abgeschlossenem Audit gibt die Zertifizierungsstelle den Prüfbericht in die zentrale QS-Datenbank ein. Für alle Fragen bezüglich des Prüfberichts ist ausschließlich die von Ihnen beauftragte Zertifizierungsstelle zuständig. Dorthin wenden Sie sich bitte auch bei auftretenden Problemen.

Ob Ihr Prüfbericht schon in die QS-Datenbank  eingetragen ist, können Sie selbst nachvollziehen. Dazu gehen Sie bitte auf unsere Datenbankseite.

Dort gehen Sie

- auf den Reiter „Systemteilnehmer“,
- tragen Ihren Benutzernamen (Ihre QS-ID) und Ihr Passwort ein,
- tragen Ihre QS-ID in das „Suche“-Feld ein,
- gehen auf den Button „Standortdaten“
- gehen auf den Button „Prüflisten“.

Der Vertrag

Erst wenn der Prüfbericht der QS Fachgesellschaft Obst-Gemüse-Kartoffeln GmbH vorliegt, d.h. in die zentrale QS-Datenbank eingetragen wurde, schicken wir Ihnen System- und Sanktionsvertrag in zweifacher Ausführung zu. Alle Exemplare vom System- und Sanktionsvertrag müssen unterschrieben an QS zurückgeschickt werden. Sobald uns die unterschriebenen Verträge vorliegen, erscheinen Sie mit Ihrem Betrieb auf der QS-Homepage sowie in der Abfrage in der zentralen QS-Datenbank als Systemteilnehmer.

Landwirtschaftliche/gärtnerische Betriebe erscheinen nicht auf der Homepage, dort sind lediglich die zugelassenen Bündler aufgelistet.

Außerdem benachrichtigen wir die von Ihnen beauftragte Zertifizierungsstelle, die Ihnen Ihr Zertifikat ausstellt.

Die Zeichennutzung

Für die Vergabe des QS-Prüfzeichens ist die CMA zuständig. Sobald der System- und Sanktionsvertrag bei der QS Fachgesellschaft Obst-Gemüse-Kartoffeln GmbH eingegangen ist, erhalten Sie zeitnah einen Zeichennutzungsvertrag von der CMA. Erst die Unterzeichnung dieses Zeichennutzungsvertrages berechtigt Sie, Ihre Ware mit dem QS-Logo auszuzeichnen und ermöglicht Ihnen außerdem den Zugriff auf die Internetseiten der CMA, von denen Sie sich die entsprechenden Logos herunterladen können.