Teilnahme
Für Erzeuger gibt es mehrere Möglichkeiten, in das QS-System zu liefern: mit einem QS-Audit, einem QS-GAP-Audit oder mit einem von QS anerkannten EurepGAP-Audit. Unabhängig von dem Audit gilt bei einer QS-Teilnahme für Erzeuger:
- Anmeldung über einen QS-Bündler (Liste der QS-Bündler im Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln)
- Teilnahme am QS-Rückstandsmonitoring (organisiert vom QS-Bündler)
Bitte wählen Sie zuallererst die für Sie zutreffende Variante:
- Teilnahme QS
- Sie möchten sowohl die Anforderungen für QS als auch für EurepGAP erfüllen:
- Teilnahme QS-GAP
- Anerkennung EurepGAP-Audits (Einzelzertifizierung)
- Anwendung der QS-Zusatzcheckliste zu EurepGAP (die Rahmenbedingungen finden Sie hier)
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