"Q+S - Ihr Prüfzeichen für Lebensmittel"
 

Herausforderungen für die Wertschöpfungskette im internationalen Umfeld

15.07.2008

Vortrag zur Rolle der Qualitätssicherung

QS erkennt „GMP B3“ an

07.07.2008

Handel mit QS-Futtermitteln nach niederländischem Standard möglich

Datenbanken

Teilnahme QS

Von der Anmeldung bis zum QS-Prüfzeichen

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Teilnahme am QS-System Frisches Obst, Gemüse und Kartoffeln entschieden haben. Um Ihnen einen reibungslosen Einstieg zu ermöglichen, möchten wir Sie durch die einzelnen Schritte zur QS-Systemteilnahme begleiten.

1. Anmeldung über einen Bündler

Für Erzeuger führt der Weg in das QS-System über so genannte Bündler (z.B. Erzeugerorganisationen oder Vermarktungsorganisationen). Bündler geben Hilfestellung und Beratung, organisieren die Prüfungen (Audits) und sind in allen Fragen der QS-Teilnahme Ihr Ansprechpartner. Sie besiegeln Ihre Teilnahmebereitschaft durch eine Teilnahme- und Vollmachtserklärung gegenüber dem Bündler.

Eine Liste der QS-zugelassenen Bündler finden Sie hier.

2. Information über QS-Kriterien

Einen Überblick über die geforderten Kriterien erhält der Landwirt über den Menüpunkt "Handbücher". Die meisten der von QS geforderten Kriterien entsprechen den ohnehin gesetzlich geforderten Vorgaben und einige für die Lebensmittelsicherheit wichtige Kriterien gehen darüber hinaus.

3. Eigener Betriebsrundgang

Anhand der „QS-Checkliste zur Eigenkontrolle“ kann jeder Erzeuger schnell erkennen, worauf es im QS-System ankommt. Ein Betriebsrundgang zeigt, wo alles in Ordnung ist und wo ggf. noch Nachbesserungen erfolgen müssen. So ist der Landwirt optimal vorbereitet für den nächsten Schritt.

4. Neutrale Kontrolle durch eine Zertifizierungsstelle

Der Bündler organisiert die neutrale Kontrolle auf dem Betrieb (Audit). Diese Prüfung besteht aus der Dokumentenprüfung und einer Betriebsbesichtigung. Die Checkliste entspricht inhaltlich der „Checkliste zur Eigenkontrolle“. Muss nachgebessert werden, so wird ein Termin zur Nachkontrolle notiert.

5. Teilnahme im QS-System

Wird die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, erhält der Landwirt kurze Zeit später die Genehmigung zur Systemteilnahme durch den Bündler. Je nach Höhe der Punktzahl wird der Betrieb in den QS-Status I, II oder III eingestuft, der vorgibt, wann das nächste Audit erfolgen muss. Je besser der Betrieb abschneidet, desto seltener muss er auditiert werden.

Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Kosten der Systemteilnahme: