Teilnahme QS-GAP
1. Anmeldung über einen Bündler
Als Erzeuger melden Sie sich über einen QS-Bündler im QS-System an. Teilen Sie ihrem Bündler mit, dass Sie sich nach QS-GAP prüfen lassen möchten und unterschreiben Sie ihm gegenüber die QS-GAP Teilnahme- und Vollmachtserklärung. Die Systemgebühren für QS-GAP betragen 15,- €.
2. Information über QS-GAP Kriterien
Im QS-GAP-Leitfaden sind alle geforderten Kriterien und die Checkliste zur Eigenkontrolle aufgeführt (siehe QS-Homepage unter "Handbücher/Obst und Gemüse bzw. Kartoffeln").
3. Eigenkontrolle
Anhand der QS-GAP Checkliste zur Eigenkontrolle sehen Sie bei einem Betriebsrundgang wo alles in Ordnung ist und wo ggf. noch Nach-besserungen erfolgen müssen. Die QS-GAP Eigenkontrollcheckliste bzw. eine Checkliste, die inhaltlich dieser entspricht, muss beim Audit vorliegen.
4. Neutrale Kontrolle durch eine Zertifizierungsstelle
Der Bündler organisiert die QS-GAP Prüfung auf ihrem Betrieb (Audit). Diese Prüfung besteht aus der Dokumentenprüfung und einer Betriebsbesichtigung. Die Checkliste des Auditors entspricht inhaltlich der Checkliste zur Eigenkontrolle.
5. Teilnahme im QS-System
Wird die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, erhalten Sie kurze Zeit später die Genehmigung zur Systemteilnahme durch den Bündler. Das QS-GAP Zertifikat ist ein Jahr lang gültig.
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