"Q+S - Ihr Prüfzeichen für Lebensmittel"
 

Herausforderungen für die Wertschöpfungskette im internationalen Umfeld

15.07.2008

Vortrag zur Rolle der Qualitätssicherung

QS erkennt „GMP B3“ an

07.07.2008

Handel mit QS-Futtermitteln nach niederländischem Standard möglich

Datenbanken

Teilnahme QS-GAP

1. Anmeldung über einen Bündler

Als Erzeuger melden Sie sich über einen QS-Bündler im QS-System an. Teilen Sie ihrem Bündler mit, dass Sie sich nach QS-GAP prüfen lassen möchten und unterschreiben Sie ihm gegenüber die QS-GAP Teilnahme- und Vollmachtserklärung. Die Systemgebühren für QS-GAP betragen 15,- €.

2. Information über QS-GAP Kriterien

Im QS-GAP-Leitfaden sind alle geforderten Kriterien und die Checkliste zur Eigenkontrolle aufgeführt (siehe QS-Homepage unter "Handbücher/Obst und Gemüse bzw. Kartoffeln").

3. Eigenkontrolle

Anhand der QS-GAP Checkliste zur Eigenkontrolle sehen Sie bei einem Betriebsrundgang wo alles in Ordnung ist und wo ggf. noch Nach-besserungen erfolgen müssen. Die QS-GAP Eigenkontrollcheckliste bzw. eine Checkliste, die inhaltlich dieser entspricht, muss beim Audit vorliegen.

4. Neutrale Kontrolle durch eine Zertifizierungsstelle

Der Bündler organisiert die QS-GAP Prüfung auf ihrem Betrieb (Audit). Diese Prüfung besteht aus der Dokumentenprüfung und einer Betriebsbesichtigung. Die Checkliste des Auditors entspricht inhaltlich der Checkliste zur Eigenkontrolle.

5. Teilnahme im QS-System

Wird die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, erhalten Sie kurze Zeit später die Genehmigung zur Systemteilnahme durch den Bündler. Das QS-GAP Zertifikat ist ein Jahr lang gültig.