Sanktionsbeirat

Sanktionsbeirat – Strafe muss sein

Strafe muss sein, will man eine Qualitätssicherung erreichen, die über alle Stufen bis zum Verbraucher wirksam ist. Schwarze Schafe haben bei QS schlechte Karten.

Im QS-System sind klare Verfahren definiert, nach denen Verstöße gegen das System bzw. die Nichteinhaltung der Kriterien geahndet werden.

Zuständig für die Verhängung der Strafen ist der Sanktionsbeirat. Dieser Beirat ist ein unabhängiges Gremium, dass sich aus einem Richter, einer Rechtsanwältin und jeweils einem unabhängigen Sachverständigen aus den Produktbereichen Fleisch sowie Obst, Gemüse und Kartoffeln zusammensetzt. 

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum Ablauf eines Sanktionsverfahrens (Anlage 2 des Allgemeinen Regelwerks) (01.03.2008).

© Copyright QS Qualität und Sicherheit GmbH