QS International
QS kennt keine Grenzen. In seinem Bemühen, auch auf europäischer Ebene ein einheitliches Niveau der Lebensmittelsicherheit erreichen zu können, setzt QS auf internationale Kooperation und Integration.
Ziel ist es, Doppelauditierungen der Wirtschaftsbeteiligten zu vermeiden und Warenströme zwischen verschiedenen Qualitätssicherungssystemen zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat QS bereits mit verschiedenen Standards in europäischen Nachbarländern Vereinbarungen getroffen. Die folgende Tabelle gibt Ihnen die wichtigsten Informationen im Überblick:
| Land | Produkt | Standard | Vertragspartner |
| Niederlande | Einzelfuttermittel, Mischfuttermittel |
GMP+ |
Productshap Diervoeder (PDV) |
| Ferkel, Mastschweine, Schweinefleisch |
IKB |
Centrum voor Bedrijfsdiensten B.V. (CBD) | |
| Ferkel, Mastschweine, Schweinefleisch |
IKB 2004+ | De Groene Belangenbehartiger b.v. (DGB) | |
| Belgien | Einzelfuttermittel, Mischfuttermittel | GMP | Ovocom, Bemefa |
| Schweinefleisch | Certus | Belpork asbl | |
| Dänemark | Ferkel, Mastschweine, Schweinefleisch | QSG | Danske Slagterier (DS) |
| Österreich | Mischfuttermittel | Pastus+ | Agrarmarkt Austria Marketing (AMA) |
Grundlage für die getroffenen Vereinbarungen sind die Anforderungen der European Meat Alliance (EMA). EMA ist der Zusammenschluss der Qualitätssicherungssysteme aus Belgien (Certus), Dänemark (QSG), den Niederladen (IKB) und Deutschland (QS) sowie des Lebensmitteleinzelhandels (Metro Group, Tengelmann und andere).
Im Folgenden können Sie lesen, auf welche Weise bereits Lieferungen zwischen diesen Standards möglich sind:
Niederlande
Produzenten von Misch- und Einzelfuttermitteln, die nach dem niederländischen GMP B1-Standard zertifiziert worden sind, können auf Grundlage dieser Zertifizierung auch am QS-System teilnehmen. Hierzu ist eine Anmeldung in der QS-Softwareplattform unter https://www.qs-platform.info/ erforderlich. Während des Anmeldevorgangs muss „PDV“ als Zertifizierungssystem ausgewählt werden. Anschließend schließen diese Unternehmen einen System- und Sanktionsvertrag mit QS ab. Unternehmen, die bisher sowohl ein QS- als auch ein GMP B1-Audit absolviert haben, können Ihre Daten in der Softwareplattform entspre-chend anpassen und damit ebenfalls von der gegenseitigen Auditanerkennung zwischen QS und PDV profitieren.
Gleichzeitig ist es auch QS-Systemteilnehmern möglich, auf der Basis Ihres QS-Audits in das niederländische GMP+-System zu liefern. Aufgrund unterschiedlicher Auditfrequenzen in bei-den Systemen ist es hierzu jedoch erforderlich, dass ein QS-Systemteilnehmer ein jährliches QS-Audit durchführen lässt. Die für das GMP+-System zugelassenen QS-Systemteilnehmer finden Sie unter https://www.qs-platform.info/QSSoftware/start/do.
Weitere Informationen zu bilateralen Vereinbarungen im Bereich Futtermittel finden Sie unter Futtermittel, QS International.
Derzeit laufen Gespräche zwischen QS und der Productshap Diervoeder (PDV), um eine gegenseitige Anerkennung auf Systemebene und damit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Harmonisierung europäischer Qualitätssicherungssysteme zu erreichen.
Auf der Stufe Landwirtschaft werden Zertifizierungen nach dem niederländischen IKB- sowie IKB 2004+-Standard durch QS anerkannt. Auch die niederländischen landwirtschaftlichen Betriebe werden über Bündler eingebunden und brauchen somit für Lieferungen in das QS-System kein zusätzliches QS-Audit mehr zu absolvieren.
Die niederländischen Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe können sich auf Grundlage eines erfolgreich absolvierten IKB-Audits direkt in der QS-Softwareplattform für die Teilnahme am QS-System anmelden. Als Zertifizierungssystem ist dabei „Verin“ auszuwählen. Diese Unternehmen werden somit auch vertraglich voll in das QS-System eingebunden.
Alle für das QS-System lieferberechtigten Unternehmen der Stufen Futtermittel, Schlachtung/Zerlegung, Verarbeitung sowie Landwirtschaft sind in der QS-Softwareplattform unter https://www.qs-platform.info/QSSoftware/start/do abrufbar.
Belgien
Ebenso wie mit dem niederländischen Standardinhaber besteht auch mit der belgischen Ovocom/Bemefa eine vollständige gegenseitige Auditanerkennung auf der Stufe Futtermittel. D.h. Einzel- und Mischfutterhersteller, die außerhalb Belgiens entsprechend des belgischen GMP-Standards zertifiziert wurden, können ohne zusätzliches QS-Audit QS-Systemteilnehmer werden. Während der Anmeldung in der QS-Softwareplattform unter https://www.qs-platform.info wählen diese Betriebe „Ovocom“ als Zertifizierungssystem aus, bevor sie anschließend einen System- und Sanktionsvertrag mit QS abschließen. Auch hier ist eine nachträgliche Anpassung der Unternehmensdaten möglich, um zukünftig nur noch ein Audit nach dem QS-Standard oder dem belgischen GMP-Standard durchführen zu müssen.
QS-Systemteilnehmer, die auf der Basis Ihres QS-Audits in das belgische System liefern wollen, sind ebenso wie bei Lieferungen in das niederländische GMP-System verpflichtet, ein jährliches QS-Audit nachzuweisen. Die für das belgische GMP-System zugelassenen QS-Systemteilnehmer finden Sie unter https://www.qs-platform.info/QSSoftware/start/do.
Weitere Informationen zu bilateralen Vereinbarungen im Bereich Futtermittel finden Sie unter Futtermittel, QS International.
Auf der Stufe Schlachtung und Zerlegung wurde das belgische Qualitätssicherungssystem Certus von QS als gleichwertig anerkannt. Aufgrund dessen kann ein QS-Systemteilnehmer Schweinefleisch aus dem belgischen Certus-System beziehen und anschließend als QS-Ware weitervermarkten.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Lieferant durch Certus anerkannt sein muss. Aus dem Certus-System kann nur QS-gleichwertiges, nicht aber QS-Fleisch bezogen werden. Daher darf auch nur ein QS-Systemteilnehmer das Certus-Fleisch als QS-Fleisch vermarkten und dabei das QS-Logo verwenden. Jeder Lieferung von Certus-Schlachthälften muss ein Original Certus-Zertifikat beigefügt sein. Jede Lieferung von Certus-Teilstücken muss von einem Original Certus-Lieferschein begleitet sein.
Eine Auflistung der für das QS-System lieferberechtigten Schlacht- und Zerlegebetriebe aus dem Certus-System finden Sie unter http://www.q-s.info/QS-Systempartner.198.0.html auf der QS-Homepage. Beim Bezug von QS-fähiger Ware aus dem Certus-System ist grundsätzlich zu überprüfen, ob der belgische Lieferbetrieb auf der QS-Homepage als lieferberechtigt gelistet ist.
Lieferungen von Ferkeln oder Schlachtschweinen aus dem Certus-System in das QS-System sind nicht möglich.
Dänemark
Die Qualitätssicherung der dänischen Schweinefleischproduktion erfolgt nach zwei Standards, einem für die Primärproduktion, dem DANISH Produktstandard, und einem für die Schlacht- und Zerlegebetriebe, dem Global Red Meat Standard (GRMS). Beide bauen auf dem QSG-Handbuch auf (QSG=Qualitätssicherungsgarantie).
Auf dieser Grundlage hat QS mit der Danske Slagterier vereinbart, dass Lieferungen aus dem QSG-System sowohl aus der Stufe Landwirtschaft als auch aus der Stufe Schlachtung/Zerlegung möglich sind.
Betriebe auf der Stufe Landwirtschaft werden innerhalb des dänischen Systems nach den Anforderungen des Produktstandards zertifiziert. Betriebe, die diese Zertifizierung erfolgreich absolviert haben, sind berechtigt, in das QS-System zu liefern. Lieferungen von Ferkeln und Schlachtschweinen erfolgen ausschließlich über von QS zugelassene Exporteure, die auf der QS-Homepage unter http://www.q-s.info/QS-Systempartner.198.0.html aufgelistet sind.
Die Lieferberechtigung des einzelnen landwirtschaftlichen Betriebes für das QS-System muss anschließend in der Datenbank der Danske Slagterier unter http://www.spf.dk/sus1 überprüft werden. Durch Eingabe der auf den Lieferscheinen ausgewiesenen CHR-Nummer kann sowohl die Lieferberechtigung für das QS-System als auch der Salmonellenstatus des landwirtschaftlichen Betriebes überprüft werden.
Alle dänischen Schlacht- und Zerlegebetriebe, die erfolgreich nach dem Global Red Meat Standard zertifiziert worden sind, können ebenfalls in das QS-System liefern. Sie sind unter http://www.q-s.info/QS-Systempartner.198.0.html auf der QS-Homepage gelistet.
Ebenso wie aus dem Certus-System kann ein QS-Systemteilnehmer von diesen Betrieben jedoch nur QS-gleichwertiges, nicht aber QS-Fleisch beziehen. D.h. eine Kennzeichnung des von dort bezogenen Fleisches mit dem QS-Logo ist nicht möglich. Erst der QS-Systemteilnehmer darf das Fleisch entsprechend auszeichnen und als QS-Ware weitervermarkten.
Österreich
Mit der österreichischen Agrarmarkt Austria Marketing (AMA) hat QS eine gegenseitige Anerkennung im Bereich Mischfuttermittel abgeschlossen. Somit können Mischfutterhersteller, die die Anforderungen der Futtermittelrichtliche Pastus+ erfüllen, ohne Durchführung eines zusätzlichen QS-Audits am QS-System teilnehmen. Unternehmen, die diese Auditanerkennung nutzen wollen, melden sich in der QS-Softwareplattform unter https://www.qs-platform.info an und wählen als Zertifizierungssystem „AMA“ aus bevor sie auch auf vertraglicher Basis in das QS-System eingebunden werden.
Gleichzeitig erfüllen QS-Mischfutterhersteller, die ein jährliches QS-Audit nachweisen können, die Anforderungen der Futtermittelrichtlinie Pastus+. Da die AMA ebenfalls direkte Verträge mit ihren Systemteilnehmern abschließt, müssen sich QS-Teilnehmer, die auf der Grundlage ihres QS-Audits in das Pastus+-System liefern wollen, direkt bei der AMA anmelden, um eine entsprechende Lieferberechtigung zu erhalten.
Weitere Informationen zu bilateralen Vereinbarungen im Bereich Futtermittel finden Sie unter Futtermittel, QS International.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung.
