QS-Inspektion
Für Kleinsthersteller von Einzelfuttermitteln ist die QS-Inspektion die Mindestvoraussetzung, um QS-Systemteilnehmer beliefern zu können.
Hersteller mit einer Produktionsmenge von bis zu 1.000 t (Trockenmasse) erzeugtem Einzelfuttermittel pro Jahr erhalten eine Lieferbefähigung, werden jedoch selbst nicht QS-Systemteilnehmer.
Nähere Informationen zur QS-Inspektion finden Sie im Handbuch Futtermittelwirtschaft im "Leitfaden Futtermittelwirtschaft" (Seite 8) sowie im "Leitfaden QS-Inspektion für Kleinsthersteller von Einzelfuttermitteln" und der dazugehörigen Checkliste.
