QS-Bündler
Der von Ihnen gewählte Bündler hat die Aufgabe, Ihren Betrieb bei QS anzumelden. Er hilft Ihnen bei der Vorbereitung des Audits und gibt Ihnen Informationen zum QS-System weiter. Des Weiteren sorgt er für die Organisation der neutralen Kontrolle. Das bedeutet, er beauftragt eine von QS zugelassene Zertifizierungsstelle, bei Ihrem Betrieb ein Audit durchzuführen. Beim Auftreten von Abweichungen, werden Korrekturmaßnahmen festgelegt. Die festgestellten Abweichungen sind von Ihnen fristgerecht zu beheben. Bei Bedarf vermittelt Ihnen der Bündler professionelle Beratung. Sie sind in der Wahl Ihres Bündlers völlig frei.
Bündler können u.a. sein: Erzeugergemeinschaften, Verbände, Beratungsdienste, Vermarktungsunternehmen und andere Organisationen.
Eine Liste der QS-zugelassenen Bündler finden Sie hier.
