Praktische Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung zwischen QS und PDV

Die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) und die Productshap Diervoeder (PDV) haben die gegenseitige Anerkennung für die bei den Herstellern von Einzel- und Mischfutter durchgeführten GMP+ (B1)- und QS-Audits vereinbart.

Damit besteht ab sofort für interessierte QS-Einzel- und Mischfutterhersteller die Möglichkeit, nach Meldung durch die QS-Geschäftsstelle auf Basis ihres QS-Audits in das GMP+-System zu liefern. Aufgrund der abweichenden Auditfrequenz im GMP+-System sind QS-Teilnehmer, die in das GMP+-System liefern wollen, verpflichtet, mindestens ein jährliches QS-Audit nachzuweisen.
Die QS-Inspektion (für Kleinsthersteller) wird durch die PDV für die Lieferung an GMP-Betriebe nicht anerkannt.

Umgekehrt sind Hersteller von Einzel- und Mischfuttermitteln, die nach dem GMP+-B1 Standard  zertifiziert sind, berechtigt, ohne zusätzliches QS-Audit in das QS-System zu liefern. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme am QS-System auf der Grundlage eines QS-System- und Sanktionsvertrages.
Das GMP B2 (GMP13) Audit von Einzelfuttermittelherstellern ist nicht ausreichend, um ohne zusätzliches QS-Audit am QS-System teilnehmen zu können.

Wie können Unternehmen ihr Audit anerkennen lassen?*

1. Anerkennung des QS-Audits durch die niederländische PDV

2. Anerkennung des GMP+-Audits durch QS

Der Hersteller ist bereits QS-Systemteilnehmer (System- und Sanktionsvertrag wurde bereits abgeschlossen – und bleibt bestehen):

Der Hersteller ist noch kein QS-Systemteilnehmer:

* Anmerkung: Bei der gegenseitigen Audit-Anerkennung mit Ovocom/Bemefa (belgisches GMP) wird analog verfahren. In der QS-Datenbank ist als „Zertifizierungsstelle“ ZZZ-OVOCOM bzw. ZZZ-BEMEFA hinterlegt.

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