Praktische Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung zwischen QS und PDV
Die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) und die Productshap Diervoeder (PDV) haben die gegenseitige Anerkennung für die bei den Herstellern von Einzel- und Mischfutter durchgeführten GMP+ (B1)- und QS-Audits vereinbart.
Damit besteht ab sofort für interessierte QS-Einzel- und Mischfutterhersteller die Möglichkeit, nach Meldung durch die QS-Geschäftsstelle auf Basis ihres QS-Audits in das GMP+-System zu liefern. Aufgrund der abweichenden Auditfrequenz im GMP+-System sind QS-Teilnehmer, die in das GMP+-System liefern wollen, verpflichtet, mindestens ein jährliches QS-Audit nachzuweisen.
Die QS-Inspektion (für Kleinsthersteller) wird durch die PDV für die Lieferung an GMP-Betriebe nicht anerkannt.
Umgekehrt sind Hersteller von Einzel- und Mischfuttermitteln, die nach dem GMP+-B1 Standard zertifiziert sind, berechtigt, ohne zusätzliches QS-Audit in das QS-System zu liefern. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme am QS-System auf der Grundlage eines QS-System- und Sanktionsvertrages.
Das GMP B2 (GMP13) Audit von Einzelfuttermittelherstellern ist nicht ausreichend, um ohne zusätzliches QS-Audit am QS-System teilnehmen zu können.
Wie können Unternehmen ihr Audit anerkennen lassen?*
1. Anerkennung des QS-Audits durch die niederländische PDV
- Der Hersteller meldet sich mit seinen Zugangsdaten bei der QS-Datenbank an und wählt den entsprechenden Standort aus.
In den Standortdaten (Folgeseite, bitte auf "weiter" klicken) kann angekreuzt werden, durch welche Fremdsysteme (PDV, Ovocom/Bemefa) eine Anerkennung gewünscht wird. - QS informiert die PDV über das QS-Auditdatum und die Gültigkeit des QS-Audits.
- Die Anerkennung des QS-Audits durch die PDV (bzw. die Lieferfähigkeit für das GMP-System) erfolgt durch eine entsprechende Veröffentlichung; Anmerkung: Die Veröffentlichung als QS-Systemteilnehmer in der QS-Datenbank bzw. in der QS-Liste im Internet bleibt wie gehabt.
- QS übernimmt die Überwachung der Einhaltung der jährlichen Auditfrequenz (1/12 Monate). Wird die Auditfrequenz nicht eingehalten, wird die PDV informiert. Gleiches gilt bei Sperrung bzw. Entzug der Zulassung.
2. Anerkennung des GMP+-Audits durch QS
Der Hersteller ist bereits QS-Systemteilnehmer (System- und Sanktionsvertrag wurde bereits abgeschlossen – und bleibt bestehen):
- Der Hersteller meldet sich mit seinen Zugangsdaten bei der QS-Datenbank an und wählt für den entsprechenden Standort als „Zertifizierungsstelle“ ZZZ-PDV-Productschap Diervoeder aus. Auf der Folgeseite wird die PDV-Registriernummer eingetragen.
- Nachdem als „Zertifizierungsstelle“ PDV-Productschap in der QS-Datenbank eingetragen wurde, bestätigt die PDV online die Zulassungsdaten der GMP Zertifizierung (Gültigkeitsdatum).
- Das Unternehmen / der Standort bleibt wie gehabt in der QS-Datenbank abrufbar bzw. in der Liste im Internet unter http://www.q-s.info/QS-Systempartner.198.0.html?&L=0 als QS-Systemteilnehmer Stufe Futtermittelwirtschaft veröffentlicht.
- Die PDV informiert QS über bei Sperrung bzw. Entzug des GMP-Zertifikates.
Der Hersteller ist noch kein QS-Systemteilnehmer:
- Anmeldung des Unternehmens in der QS-Datenbank über https://www.qs-platform.info/(unter „Neuanmeldung“)
Wichtig: als „Zertifizierungsstelle“ ZZZ-PDV-Productschap Diervoeder auswählen und nachfolgend die PDV-Registriernummer eingetragen! - Die PDV bestätigt QS die Zulassungsdaten der GMP-Zertifizierung (Gültigkeitsdatum) in der QS-Datenbank.
- QS stellt einen System- und Sanktionsvertrag für den Hersteller aus.
- Nach Unterzeichnung der Verträge für die Systemteilnahme wird der Hersteller über die QS-Datenbank abrufbar bzw. in der Liste im Internet unter http://www.q-s.info/QS-Systempartner.198.0.html?&L=0 als QS-Systemteilnehmer Stufe Futtermittelwirtschaft veröffentlicht.
- Für die Nutzung des QS-Logos muss der Zeichennutzungsvertrag mit der CMA abgeschlossen werden, der automatisch an den Systemteilnehmer verschickt wird.
- QS bleibt im Rahmen des Systemvertrages die Möglichkeit zur Veranlassung von Stichprobenaudits erhalten.
* Anmerkung: Bei der gegenseitigen Audit-Anerkennung mit Ovocom/Bemefa (belgisches GMP) wird analog verfahren. In der QS-Datenbank ist als „Zertifizierungsstelle“ ZZZ-OVOCOM bzw. ZZZ-BEMEFA hinterlegt.
