Kleinsthersteller von Einzelfuttermitteln

QS-Inspektion für Kleinsthersteller von Einzelfuttermitteln

Ein wichtiger Baustein für mehr Lebensmittelsicherheit ist die Einbeziehung der Futtermittelwirtschaft in das QS-System, zu dem auch die Einzelfuttermittel (Futtermittelrohwaren) zählen. Um eine geprüfte Qualitätssicherung bereits am Anfang der Ernährungskette gewährleisten zu können, müssen alle Einzelfuttermittel in die Kontrolle integriert werden.

Nachfolgend erläutern wir Ihnen, was Sie als Kleinsthersteller von Einzelfuttermitteln über die QS-Inspektion wissen sollten.

Mit der QS-Inspektion bietet QS den Kleinstherstellern von Einzelfuttermitteln eine fachgerechte Qualitätssicherung. Diese, den speziellen Anforderungen angepasste Kontrolle ermöglicht den Kleinstherstellern, die nachfolgenden Stufen (Mischfutterhersteller und Landwirtschaft) im QS-System zu beliefern. Als Kleinsthersteller von Einzelfuttermitteln gelten die Produzenten, deren Jahresproduktion Futtermittel 1.000 t (Trockenmasse) nicht überschreiten.
Der QS-Inspektion umfasst die relevanten Kriterien der Qualitätssicherung, die im Rahmen der neutralen Kontrolle nachgewiesen werden müssen (u.a. ein kontrollfähiges, firmenspezifisches HACCP-Konzept) und leistet Hilfestellung bei der Erfüllung der Anforderungen z.B. aus der Futtermittelhygieneverordnung (Verordnung (EG) Nr. 183/2005).

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