Fahrbare Mahl- und Mischanlagen

QS-Inspektion für fahrbare Mahl- und Mischanlagen ab 2007

Analog zum bewährten Verfahren der QS-Inspektion für Kleinsthersteller von Einzelfuttermitteln bietet das QS-System seit dem 1. Januar 2007 die QS-Inspektion für fahrbare Mahl- und Mischanlagen an.

Nachfolgend erläutern wir Ihnen, was Sie als Betreiber fahrbarer Mahl- und Mischanlagen über die QS-Inspektion wissen sollten.

Die QS-Inspektion berücksichtigt die Besonderheiten von fahrbaren Mahl- und Mischanlagen und umfasst die Dienstleistung Mahlen und Mischen von Einzel- und Mischfuttermitteln für den landwirtschaftlichen Betrieb. Der Verkauf von Futtermitteln (Misch-, Ergänzungs- und/oder Einzelfuttermittel) oder Zusatzstoffen ist nicht Bestandteil des Leitfadens.
Der QS-Leitfaden beinhaltet die relevanten Kriterien der Qualitätssicherung, die im Rahmen der QS-Inspektion nachgewiesen werden müssen (u.a. ein kontrollfähiges, firmenspezifisches HACCP-Konzept) und leistet Hilfestellung bei der Erfüllung der Anforderungen z.B. aus der Futtermittelhygieneverordnung (Verordnung (EG) Nr. 183/2005).

Wichtig: Ab dem 1. Juli 2007 dürfen landwirtschaftliche QS-Betriebe nur noch Futtermischungen von QS-zugelassenen fahrbaren Mahl- und Mischanlagen herstellen lassen.

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